Für die Dienstleistungen der hessischen Staatsarchive insbesondere die Recherchearbeit bei schriftlichen Anfragen, die Benutzung im Lesesaal und das Fertigen von Reproduktionen werden Gebühren erhoben.
Während sich die Recherche durch Archivare nach dem benötigten Zeitaufwand bemisst, sind die Benutzungsgebühren und die Kosten für Reproduktionen fix. Die Höhe ist in der Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst festgelegt.
Befreit von Recherche- und Benutzungsgebühren sind Nutzungen für Unterrichtszwecke und für wissenschaftliche (auch landes- und ortskundliche) Forschungen, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugute kommen. Dies gilt auch dann, wenn eine Veröffentlichung zunächst nicht geplant ist. Für diesen Zweck wird auch eine Gebührenermäßigung für Reproduktionsarbeiten gewährt.