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Bestandserhaltung in Kommunalarchiven

Das Bild zeigt ein durch Papierfraß geschädigtes Dokument.
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Wer schon einmal einen Kassenbon an einem Sommertag auf der Fensterbank liegengelassen, ein rotstichiges Foto aus dem Schrank hervorgeholt oder Rostspuren unter einer alten Büroklammer entdeckt hat, der wird es nicht ohne weiteres für selbstverständlich halten, dass sich in unseren Archiven Schriftgut findet, das hundert, zweihundert oder über fünfhundert Jahre alt und oft tadellos erhalten ist.

Eine ganze Reihe von Einflüssen kann zur Verschlechterung und zum Verlust von Schriftgut führen: Rost, aber auch Schimmel, Silberfischchen, Käfer, Motten und Mäuse fressen am Papier, Tageslicht, Folien und weichmacherhaltige Klebstoffe machen es brüchig, Gummibänder verkleben auf dem Papier. Daneben können endogene Faktoren zum Informationsverlust führen: Thermopapiere bleichen aus, säurehaltige Papiere altern schnell und werden ohne kostspielige Gegenmaßnahmen (Entsäuerung) keinesfalls auch nur annähernd das jetzige Alter der mittelalterlichen Urkundenbestände in den Archiven erreichen.

Um dem Verlust von rechtlich oder geschichtlich relevanten Unterlagen vorzubeugen, empfehlen wir deshalb die Beachtung einiger Grundregeln zur Schadensprävention . Vorbeugende Maßnahmen sind sehr viel kostengünstiger als die Bekämpfung eingetretener Schäden. Soweit aber Schädigungen bereits eingetreten sind, geben wir erste Hinweise zur Schadensbegrenzung und zu Möglichkeiten der Restaurierung.

Weiterführende Hinweise gibt in beiden Bereichen der von der Kommunalen Archivberatung mit herausgegebene Ratgeber Bestandserhaltung von Jana Moczarski und Maria Kobold. Darüber hinaus haben wir weitere Literaturhinweise in unserem Download „Bibliographie zur Bestandserhaltung“ zusammengestellt, den Sie in der rechten Spalte abrufen können.

Archivverantwortlichen empfehlen wir grundsätzlich, sich mit einem Schadenskataster einen Überblick über den Erhaltungszustand des Archivgutes ihrer Kommune zu verschaffen.

Außerdem möchten wir auch dieses Jahr wieder auf die Fördermittel der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) hinweisen. Den diesjährigen Aufruf der KEK und das Antragsform finden Sie in der rechten Spalte zum Download.

© 2013 Hessisches Hauptstaatsarchiv, Mosbacher Str. 55, 65187 Wiesbaden

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