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Retrokonversion archivischer Findmittel

Retrokonversion

„Retrokonversion“ meint die Übernahme konventioneller Findmittel, also z. B. von handschriftlichen Repertorien oder maschinengeschriebenen Karteien, in eine digitale Form. Dazu stehen grundsätzlich zwei Wege offen: Abschreiben oder Scannen. Beides hat Vor- und Nachteile. Das Ziel der archivischen Retrokonversion ist aber in jedem Fall, Informationen über Bestände am Arbeitsplatz und im Internet beständeübergreifend recherierbar zu machen. So können für Forschungsvorhaben relevante Unterlagen auch in Beständen gefunden werden, an die man zunächst nicht gedacht hätte. Daneben bietet die Übernahme älterer Findmitteleinträge in eine moderne Archivsoftware die Möglichkeit, die Findmittel – etwa durch eine Ergänzung der Bestandsgeschichte – aktuell zu halten, Fehler zu korrigieren und gut lesbare Findbücher in der benötigten Anzahl auszudrucken.


Förderung

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert seit 2007 die Retrokonversion archivischer Findmittel. Wird ein Förderantrag von der DFG angenommen, so übernimmt die DFG zwei Drittel der Retrokonversionskosten, ein Drittel trägt das antragstellende Archiv selbst. Die Fördermittel werden unabhängig von der Archivsparte und dem Umfang der zu retrokonvertierenden Findmittel vergeben. Auch kleine Kommunalarchive können also einen Antrag stellen. Zu beachten sind nur drei Bedingungen: Ein antragstellendes Archiv muss sich erstens in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befinden. Zweitens dürfen die Bestände, für deren Findmittel Sie Fördergelder beantragen wollen, keinen Schutz- bzw. Sperrfristen oder anderen Einschränkungen unterliegen. Drittens müssen die Findmitteldaten in einem geeigneten überregionalen Archivportal zur Recherche bereitgestellt werden.


Antragstellung

Anträge auf Fördermittel sind zu stellen bei der

Koordinierungsstelle Retrokonversion an der Archivschule Marburg
Bismarckstraße 32
35037 Marburg
Link: http://www.archivschule.de/retrokonversion

Es gibt jährlich zwei Antragsphasen. Für die erste Antragsphase eines Jahres müssen die Anträge bis zum 1. Mai bei der Koordinierungsstelle Retrokonversion vorliegen, für die zweite Antragsphase eines Jahres bis zum 1. November. Weitere Informationen können Sie dem Faltblatt der Retrokonversionsstelle entnehmen, das wir Ihnen hier in der rechten Spalte bereitstellen.


Ansprechpartner bei der Retrokonversionsstelle

Claudius Kienzle
Wissenschaftlicher Archivar
Tel.: 06421/16971-37
ePost: claudius.kienzle@staff.uni-marburg.de

Stephanie Oertel
Medienkonservatorin
Tel.: 06421/16971-34
ePost: Stephanie.Oertel@staff.uni-marburg.de

Torben Lindemann
Wissenschaftlicher Archivar
Tel.: 06421/16971-39
ePost: Torben.Lindemann@staff.uni-marburg.de

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