Das Hessische Landesarchiv und die drei hessischen Staatsarchive sind das Gedächtnis von Gesellschaft und Verwaltung. Sie übernehmen und verwahren Dokumente, die der Sicherung von Rechtsansprüchen dienen und das Verwaltungshandeln nachvollziehbar machen. Für die wissenschaftliche Erforschung der Vergangenheit oder für die genealogische und private Forschung stehen sie jeder Person offen.
Hessisches Landesarchiv
Seit dem Inkrafttreten des Hessischen Archivgesetzes zum 1.1.2013 werden zentrale archivfachliche und administrative Aufgaben im Hessischen Landesarchiv gebündelt. Ziel der Zentralisierung ist die landesweit einheitliche Koordination und Ausgestaltung fachlicher Aufgaben sowie die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Bis auf weiteres ist das Landesarchiv unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Rheinstr. 23-25
65185 Wiesbaden
Kommissarische Leitung:
Frau Dr. Karin Marx, Tel.: 0611 32-3348
Fax: 0611 32-3550
E-Mail: Landesarchiv@HMWK.Hessen.de
Die hessischen Staatsarchive
Die regionale Zuständigkeit der drei hessischen Staatsarchive für die historischen Unterlagen orientiert sich an den Landesgrenzen des 19. Jahrhunderts. Diese Struktur bildete sich mit einigen Ausnahmen nach 1945 in der Einteilung der hessischen Regierungsbezirke Darmstadt, Kassel und Wiesbaden ab, wie sie bis 1968 bestanden. Nach dieser Einteilung werden seit 1945 bis heute die Unterlagen der Behörden übernommen und betreut:
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Das Hessische Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden besitzt eine doppelte Zuständigkeit. Zum einen obliegt ihm die Übernahme von Unterlagen der hessischen Ministerien sowie aller Behörden, Gerichte und staatlichen Einrichtungen mit Zuständigkeit für das gesamte Land Hessen. In dieser Funktion unterhält es auch ein Zwischenarchiv für Schriftgut, das noch der behördlichen Aufbewahrungsfrist unterliegt.
Zum anderen ist das Hessische Hauptstaatsarchiv zuständig für die Unterlagen der nachgeordneten staatlichen Dienststellen in den kreisfreien Städten Frankfurt am Main und Wiesbaden sowie im Hochtaunuskreis, im Lahn-Dill-Kreis, im Landkreis Limburg-Weilburg, im Main-Kinzig-Kreis, im Main-Taunus-Kreis und im Rheingau-Taunus-Kreis.
Als historisches Archiv verwahrt das Hessische Hauptstaatsarchiv die Überlieferung aus dem Gebiet des Herzogtums Nassau und der Landgrafschaft Hessen-Homburg.
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Das Hessische Staatsarchiv Darmstadt ist zuständig für die Unterlagen des Regierungspräsidiums Darmstadt, der nachgeordneten staatlichen Dienststellen in den kreisfreien Städten Darmstadt und Offenbach sowie in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Gießen (außer dem Regierungspräsidium Gießen), Groß-Gerau und Offenbach, im Odenwaldkreis, im Vogelsbergkreis und im Wetteraukreis.
Als historisches Archiv verwahrt das Hessische Staatsarchiv Darmstadt die Überlieferung aus dem Gebiet des Großherzogtums Hessen ("Hessen-Darmstadt").
Hessisches Staatsarchiv Marburg
Das Hessische Staatsarchiv Marburg ist zuständig für die Unterlagen der Regierungspräsidien Kassel und Gießen, für die nachgeordneten staatlichen Dienststellen in der kreisfreien Stadt Kassel sowie in den Landkreisen Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Marburg-Biedenkopf, im Schwalm-Eder-Kreis, im Landkreis Waldeck-Frankenberg und im Werra-Meißner-Kreis.
Als historisches Archiv verwahrt das Hessische Staatsarchiv Marburg die Überlieferung aus dem Gebiet des Kurfürstentums Hessen ("Hessen-Kassel") und des Fürstentums Waldeck.
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