Hessen Logo Hessisches Hauptstaatsarchiv hessen.de| Inhaltsverzeichnis| Impressum| Kontakt| Hilfe

Anmelden

Liegende oder stehende Lagerung?

Für die befristete Aufbewahrung in Registraturen wird Schriftgut in der Regel in Ordnern, Schubern oder sogenannten „Archivboxen“ stehend gelagert. Die meisten öffentlichen Archive haben sich dagegen für die dauerhafte Aufbewahrung von Schriftgut für eine liegende Lagerung entschieden. Sie wird aus bestandserhalterischer Sicht zumeist als papierschonender eingeschätzt.

Ganz besonders gilt das für Groß- und Überformate wie große Zeitungsbände sowie plan gelegte Karten und Pläne. Aber gerade in diesem Bereich machen die räumlichen Möglichkeiten oder die Benutzungsfrequenz nicht selten eine stehende oder hängende Lagerung nötig.

Unbenommen ihrer Vorzüge ist die liegende Lagerung kein Dogma. Während nahezu alle großen Staats- und Kommunalarchive in Deutschland liegend lagern, halten die baden-württembergischen Staatsarchive an ihrer stehenden Lagerung fest. Denn auch diese Lagerungsart hat gute Argumente für sich. In der folgenden Tabelle geben wir eine Übersicht über die Vorzüge und Nachteile beider Lagerungsarten. Die bei der liegenden Lagerung allgemein übliche Stapelung von zwei bis drei Kartons übereinander wird dabei vorausgesetzt.

Liegende Lagerung Stehende Lagerung
Materialbeschaffung Die benötigte Kartongröße hängt nur vom Format des zu lagernden Schriftgutes ab; in der Regel können Einheitsgrößen beschafft werden. Die benötigte Kartongröße hängt vom Format des zu lagernden Schriftgutes und vom Umfang der zu verpackenden Einheit ab; es müssen verschieden breite Kartons beschafft werden.
Verpackung Archivgut kann bis zur vollständigen Füllung in einen Karton verpackt werden; Überfüllung sollte vermieden werden Kartons sollten unbedingt vollständig gefüllt werden, da das Schriftgut sonst deformiert; Kartons müssen abhängig von den zu verpackenden Einheiten möglichst passend gewählt werden
Raumnutzung /
Lagerungsdichte
Der Lagerungsmenge pro Meter Lagerungskapazität hängt von der Kartonanordnung (über-/ nebeneinander) und vom Füllgrad der einzelnen Kartons ab. Meist ist der Umfang des gelagerten Schriftgutes geringer als die theoretische Lagerungskapazität der Regale.
Die Berechnung des tatsächlich gelagerten Archivgutes anhand der belegten Regalfläche ist unterschiedlich. Die hessischen Staatsarchive legen der Berechnung ihrer Lagerumfänge den „Hessenmeter“ zugrunde und gehen von 80 cm Schriftgut pro Meter Regalfläche aus.
Bei sachgerechter Verpackung sind die Lagerungskapazität und die tatsächlich gelagerte Menge Schriftgut annähernd deckungsgleich.
Aushebung Erhöhter Aufwand beim Ausheben unterer Kartons bzw. erhöhte Absturzgefahr beim gleichzeitigen Ausheben mehrerer Kartons. Jeder Karton kann direkt aus dem Regal genommen werden.
mögliche
Lagerungsschäden
Lagerungsqualität wird durch Unterfüllung in der Regel nicht beeinträchtigt. Unterfüllung der Kartons führt zu Deformierung des Schriftgutes
Fazit Liegende Lagerung führt tendenziell zu:
  • geringeren Anschaffungskosten pro Meter verpacktem Archivgut
  • geringerem Verpackungsaufwand
  • Vermeidung von Deformierungen
  • mehr Aufwand bei der Aushebung
  • geringerer Lagerungsdichte und höheren Lagerungskosten pro Meter Archivgut

... im Vergleich mit der stehenden Lagerung

Stehende Lagerung führt tendenziell zu:
  • höheren Anschaffungskosten pro Meter verpacktem Archivgut
  • höherem Verpackungsaufwand
  • Deformierungsgefahr bei unterfüllten Kartons
  • idealen Zugriffsmöglichkeiten
  • höherer Lagerungsdichte und geringeren Lagerungskosten pro Meter Archivgut

… im Vergleich mit der liegenden Lagerung

© 2013 Hessisches Hauptstaatsarchiv, Mosbacher Str. 55, 65187 Wiesbaden