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Wir machen Musik
Musikalien gelten im Allgemeinen als Bibliotheksgut oder sind Bestandteil fachspezifischer Sammlungen. Aber auch die Staatsarchive überliefern traditionell eine beträchtliche Anzahl an Unterlagen, die das Musikleben der vergangenen Jahrhun-derte lebendig werden lassen. Dazu gehören nicht nur Noten und Partituren, sondern auch Zeugnisse über musikalische Auf-führungen oder Schriftverkehr mit berühmten, weniger bekann-ten und heute vergessenen Musikschaffenden. In verschiedenen staatlichen Überlieferungssträngen haben sich darüber hinaus die Lebensläufe der Künstler niedergeschlagen. Auch wenn die-se Quellen nicht musizieren können, stumm bleiben sie keines-wegs.
 
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Musikalien gelten im Allgemeinen als Bibliotheksgut oder sind Bestandteil fachspezifischer Sammlungen. Aber auch die Staatsarchive überliefern traditionell eine beträchtliche Anzahl an Unterlagen, die das Musikleben der vergangenen Jahrhun-derte lebendig werden lassen. Dazu gehören nicht nur Noten und Partituren, sondern auch Zeugnisse über musikalische Auf-führungen oder Schriftverkehr mit berühmten, weniger bekann-ten und heute vergessenen Musikschaffenden. In verschiedenen staatlichen Überlieferungssträngen haben sich darüber hinaus die Lebensläufe der Künstler niedergeschlagen. Auch wenn die-se Quellen nicht musizieren können, stumm bleiben sie keines-wegs.

 
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